WHISTLEBLOWING
In Anwendung der europäischen Richtlinie 2019/1937 und des Gesetzesdekrets 24/2023 hat Atos zur Verhinderung und Abschreckung von Verstößen gegen das öffentliche Interesse, den Binnenmarkt, die Umwelt, die Gesundheit, den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere sowie von Umweltverstößen und rechtswidrigem Verhalten Kanäle und Verfahren für die interne Meldung von rechtswidrigem Verhalten (sogenanntes Whistleblowing) geschaffen, um die Fairness und Transparenz seiner Geschäftsaktivitäten weiter zu stärken.
Wer kann melden
Das Verfahren richtet sich an alle Personen, die mit Atos durch einen Arbeitsvertrag oder eine selbständige Tätigkeit verbunden sind, an Aktionäre, Mitglieder des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans sowie an Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten von Atos beschäftigt sind.
Was Sie melden können
Gegenstand der Meldung kann ein Verhalten sein, das nach Ansicht des Meldenden gegen Folgendes verstößt:
- nationale Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union
- den von Atos angenommenen Verhaltenskodex
- ganz allgemein gegen die Bestimmungen und Grundsätze zum Schutz der Grundfreiheiten und der Menschenrechte, der Umwelt, der öffentlichen Gesundheit, des Verbraucherschutzes, der Produktsicherheit und -Konformität sowie der Privatsphäre.
Die von Atos S.p.a. eingerichteten Whistleblowing-Kanäle sind nicht für Meldungen bestimmt, die mit einem persönlichen Interesse des Hinweisgebers verbunden sind und sich auf seine individuellen Arbeitsbeziehungen oder auf Arbeitsbeziehungen mit hierarchisch Vorgesetzten beziehen (z. B. arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Diskriminierung, zwischenmenschliche Konflikte zwischen Kollegen, Meldungen über Datenverarbeitungen, die im Rahmen der individuellen Arbeitsbeziehung durchgeführt wurden, ohne dass das öffentliche Interesse oder die Integrität der privaten Einrichtung oder der öffentlichen Verwaltung verletzt wurde).
Wie Sie die Meldung durchgeben können
Atos hat die folgenden Meldekanäle entwickelt und eingerichtet, die vom Empfangsbeauftragten auf sichere Weise bearbeitet werden, so dass die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person und der Schutz der in der Meldung genannten Dritten gewährleistet sind.
Die Berichte können übermittelt werden:
- per E-Mail an whistleblowing@atos.com
- per Einschreiben an die Adresse ATOS S.P.A., Via alla Piana 57, 21018 Sesto Calende (VA), c.a. ufficio legale (z.Hd. Rechtsabteilung);
- per Papierpost, die in den von ATOS S.P.A. Intern aufgestellten Ad-hoc-Briefkasten eingeworfen wird
- durch ein direktes Treffen mit dem Empfangsbeauftragten, das von der meldenden Person über einen der oben beschriebenen Kanäle beantragt werden muss.
Bei Meldungen gemäß den Punkten (ii) und (iii) muss die meldende Person in einem versiegelten Umschlag zwei weitere versiegelte Umschläge beilegen, von denen der erste die Identifikationsdaten der meldenden Person zusammen mit einem Ausweisdokument und der zweite den Gegenstand der Meldung enthalten muss.
Die Meldungen werden von einem unparteiischen und kompetenten Empfangsbeauftragten entgegengenommen, der strikte Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität der meldenden Person und aller anderen Informationen, aus denen ihre Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden kann, gewährleistet. Unbefugten wird der Zugang zum Meldeweg verwehrt und nicht gestattet.
Die meldende Person erhält innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung beim Empfangsbeauftragten eine Empfangsbestätigung für die Meldung.
Die Meldung wird innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten ab dem Datum des Eingangs der Meldung bearbeitet.
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